Jede röm.-kath. getaufte Person ist Glied der röm.-kath. Kirche (durch den Empfang der Taufe) und im Bistum Basel auch Mitglied der staatskirchenrechtlichen Körperschaft der Katholiken (Kirchgemeinde des Wohnortes).
Wir begleiten Sie in verschiedenen Phasen des Lebens: Fragen, Zweifel, Beziehungsproblemen, Trauer, aber auch in schönen Zeiten wie der Geburt eines Kindes oder dem Fest einer Partnerschaft.
Es gibt aber auch Erfahrungen, die einen die Kirche verleiden lassen, oder das Leben entwickelt sich auf eine Art und Weise, dass eine langsame Entfremdung entsteht. In solchen Zeiten kommt oft die Frage auf, ob es nicht ehrlicher ist, aus der Kirche auszutreten. Grundsätzlich hat jeder Mensch die Freiheit und das Recht, seinen Weg selbst zu wählen. Wir respektieren jede Entscheidung und werden Ihnen sicherlich keine Hindernisse in den Weg legen. Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, was der richtige Weg sein könnte, sind wir gerne zu einem klärenden Gespräch bereit.
„Kirchenaustritt“. Austritt aus der staatskirchenrechtlichen Körperschaft und Abwendung von der sakramental verfassten röm.-kath. Kirche
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